An dieser Stelle wollen wir nur den Zweck des Vereins vorstellen. Ebenso sehen Sie, dass der Verein "gemeinnützig" ist und damit berechtigt ist, Spendenbescheinigungen auszustellen. 

Satzung (Auszug) - sonst als PDF download

§ 2 Zweck des Verein

1. Der Verein soll die Unterhaltung und Pflege vom Katholischen Friedhof als Kulturgut und die Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten fördern sowie den Träger des Katholischen Friedhofs bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen.

2. Der Verein soll im Rahmen dieser Aufgabe der Verdrängung des Todes aus dem öffentlichen Bewusstsein entgegenwirken und auf die Geschichte des Katholischen Friedhofs Oldenburg aufmerksam machen.

3. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und soll kirchengemeindenübergreifend tätig werden.

4. Der Vereinszweck soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

Sammlung zweckgebundener Spenden zur Restaurierung und Instandhaltung gefährdeter Objekte, Unterstützung von konkreten Erhaltungsmaßnahmen, Erstellung eines Informationssystems für den Friedhof (Tafeln, Prospekte), Öffentlichkeitsarbeit (Führungen, Vorträge Veranstaltungen vor Ort), andere der Zielsetzung des Vereins entsprechende Einzelaufgaben, die die Mitgliederversammlung zukünftig beschließt. Die Arbeit soll in Kontakt mit allen Institutionen erfolgen, die mit gleicher Zielsetzung arbeiten, insbesondere aber in engem Kontakt mit den zuständigen Ämtern der Stadt Oldenburg.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.